Fort- und Weiterbildung

Abstracts des Münchener Symposiums für Kinder- und Jugendgynäkologie
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinschaft vom 23. bis 25. Oktober 2003, Frauenklinik, Klinikum Großhadern, Ludwig-Maximilians-Universität, München

Rechtsanwaltin Yvonne von Harder, München

Rechtliche Aspekte bei der Verordnung von Kontrazeptiva und der Durchführung medizinischer Maßnahmen an Jugendlichen

Nach ständiger Rechtsprechung ist jeder Eingriff in die körperliche Integrität, auch der ärztliche Heileingriff, sogar die Gabe eines Medikamentes, eine Körperverletzung. Die rechtliche Befugnis dazu ergibt sich erst aus der Einwilligung des Patienten. Problematisch für den Arzt ist nun, auf wessen Einwilligung es ankommt, wenn der Patient minderjährig ist. Nach Rechtsprechung und Literatur ist die Einwilligung eines Minderjährigen in eine ärztliche Heilbehandlung keine die Volljährigkeit voraussetzende rechtsgeschäftliche Willenserklärung.

Der Arzt muss vielmehr feststellen, ob der Patient bereits über die sog. Einwilligungsfähigkeit verfügt. Für den Frauenarzt ergibt sich typischerweise dann eine Konfliktsituation, wenn er Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit der minderjährigen Patientin hat und aus diesem Grund die Eltern informieren möchte, die Patientin aber an seine Schweigepflicht appelliert.

Schwierig stellt sich die Situation für den Frauenarzt auch dann dar, wenn zwischen den Eltern und ihrer noch nicht einwilligungsfähigen Tochter Kontroversen über eine Maßnahme bestehen, oder die Eltern mit ihrer Haltung gar das Kindeswohl gefährden.