M. Heinz
Kinder- und Jugendgynäkologie,
Sprechstundenzentrum am Sana Klinikum Berlin
Lichtenberg,
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Berlin;
Für Jugendliche zu empfehlende Kontrazeptiva müssen
Anderenfalls wird das Ziel, in dieser Altersgruppe unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden, nicht erreicht werden.
"Mikropillen":
Mittel der Wahl
therapeutische Indikationen
hohe Sicherheit
geringe Nebenwirkungen
Nachteile: regelmässige Einnahme
"Minipille":
nur bei Östrogen-Kontraindikation
Sicherheit eingeschränkt
hohe Compliance nötig
schlechte Zykluskontrolle
Kupfer-Spirale
schmerzhafte Insertion
Spiralen zu gross
Gestagen-IUS
Blutungsstörungen
Vorteile: hohe Sicherheit für 3-5 Jahre
unabhängig von Compliance
Injektat 150mg DMPA, "3-Monatsspritze" :
nicht geeignet
Zyklusstörungen
hohe Gewichtszunahme
Knochendichte vermindert
Fertilität vermindert bis 1Jahr
Implantat subdermal:
bedingt geeignet
keine Erfahrung b. Mädchen
Vorteile: langfristige hohe Sicherheit
unabhängig von Compliance
Portiokappe
keine Akzeptanz
Scheidendiaphragma
nicht geeignet
geringe Sicherheit
Vaginalring
bedingt geeignet
geringe Akzeptanz
Kondom
zusätzliches Kontrazeptivum mit Schutz vor STD
keine Sicherheit bei alleiniger Anwendung
Temperaturmessung Knaus-Ogino u.a.
keine Sicherheit wegen des noch instabilen Zyklus
Notfallkontrazeption: Kein Routinekontrazeptivum
nach GV ohne hohe Sicherheit
Kontrazeption Notfallmedikament!
unbedingt! kein Routinekontrazeptivum!
Mädchen ab dem 14. Lebensjahr können ohne Einwilligung der Eltern und ohne juristische Konsequenzen hormonale Kontrazeptiva verordnet bekommen, sofern der Arzt im Gespräch mit dem Mädchen zu dem Eindruck gelangt ist, dass ohne eine sichere Verhütung eine Schwangerschaft eintreten könnte. Eine Dokumentation über die Persönlichkeit des Mädchens und ihre "Einsichts- und Kritikfähigkeit" ist anzuraten. Bei unter 14-Jährigen sollte die Zustimmung der Eltern eingeholt werden.
Der Kinder- und Jugendarzt sollte anlässlich der J1 Fragen zur Sexualität bei den 13 - 14-Jährigen aktiv anzusprechen und in der Lage sein über geeignete und sichere Kontrazeptionsmethoden und sexuell übertragbare Erkrankungen zu beraten. Wenn das Gespräch zeigt, dass bei dem Mädchen die Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft besteht – entweder weil sie bereits ungeschützten Geschlechtsverkehr hat oder der erste Kontakt bevorsteht – ist ein Besuch bei einem "jugendgerechten " Frauenarzt zu empfehlen.
Die Verordnung von Kontrazeptiva an junge Mädchen sollte durch den Frauenarzt erfolgen.