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Welche Kontrazeptionsmethoden sind für Jugendliche geeignet?

Abstract, 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, 14. - 17. September 2006

M. Heinz
Kinder- und Jugendgynäkologie,
Sprechstundenzentrum am Sana Klinikum Berlin Lichtenberg,
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Berlin;

Für Jugendliche zu empfehlende Kontrazeptiva müssen

  • eine hohe Sicherheit haben
  • einfach in der Anwendung sein
  • von den Adoleszenten akzeptiert werden und daher kaum Nebenwirkungen haben
  • und ohne grössere Probleme für sie erreichbar und möglichst kostenfrei sein.

Anderenfalls wird das Ziel, in dieser Altersgruppe unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden, nicht erreicht werden.

Kontrazeptionsmethoden und Empfehlungen

Hormonale orale Präparate

Kombinationspräparate
"Mikropillen": Mittel der Wahl
therapeutische Indikationen
hohe Sicherheit
geringe Nebenwirkungen
Nachteile: regelmässige Einnahme

Gestagene
"Minipille": nur bei Östrogen-Kontraindikation
Sicherheit eingeschränkt
hohe Compliance nötig
schlechte Zykluskontrolle

Langzeitkontrazeption: Soziale o. medizinische Ausnahmeindikation

Lokale Methoden: nur sehr bedingt geeignet
Kupfer-Spirale
schmerzhafte Insertion
Spiralen zu gross

Gestagen-IUS
Blutungsstörungen
Vorteile: hohe Sicherheit für 3-5 Jahre
unabhängig von Compliance

Systemische Methoden

Injektat 150mg DMPA, "3-Monatsspritze" : nicht geeignet
Zyklusstörungen
hohe Gewichtszunahme
Knochendichte vermindert
Fertilität vermindert bis 1Jahr

Implantat subdermal: bedingt geeignet
keine Erfahrung b. Mädchen
Vorteile: langfristige hohe Sicherheit
unabhängig von Compliance

Barrieremethoden: nicht geeignet

Portiokappe
keine Akzeptanz

Scheidendiaphragma
nicht geeignet
geringe Sicherheit

Vaginalring
bedingt geeignet
geringe Akzeptanz

Kondom
zusätzliches Kontrazeptivum mit Schutz vor STD
keine Sicherheit bei alleiniger Anwendung

"Natürliche Methoden": nicht geeignet

Temperaturmessung Knaus-Ogino u.a.
keine Sicherheit wegen des noch instabilen Zyklus

Notfallkontrazeption: Kein Routinekontrazeptivum
nach GV ohne hohe Sicherheit
Kontrazeption Notfallmedikament!
unbedingt! kein Routinekontrazeptivum!

Juristische Fragen zur Verordnung hormonaler Kontrazeptiva

Mädchen ab dem 14. Lebensjahr können ohne Einwilligung der Eltern und ohne juristische Konsequenzen hormonale Kontrazeptiva verordnet bekommen, sofern der Arzt im Gespräch mit dem Mädchen zu dem Eindruck gelangt ist, dass ohne eine sichere Verhütung eine Schwangerschaft eintreten könnte. Eine Dokumentation über die Persönlichkeit des Mädchens und ihre "Einsichts- und Kritikfähigkeit" ist anzuraten. Bei unter 14-Jährigen sollte die Zustimmung der Eltern eingeholt werden.

Der Kinder- und Jugendarzt sollte anlässlich der J1 Fragen zur Sexualität bei den 13 - 14-Jährigen aktiv anzusprechen und in der Lage sein über geeignete und sichere Kontrazeptionsmethoden und sexuell übertragbare Erkrankungen zu beraten. Wenn das Gespräch zeigt, dass bei dem Mädchen die Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft besteht – entweder weil sie bereits ungeschützten Geschlechtsverkehr hat oder der erste Kontakt bevorsteht – ist ein Besuch bei einem "jugendgerechten " Frauenarzt zu empfehlen.

Empfehlung:

Die Verordnung von Kontrazeptiva an junge Mädchen sollte durch den Frauenarzt erfolgen.

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