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Empfehlung des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie für die Gesundheitsberatung junger Mädchen

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“Wann muss ein Mädchen zum ersten Mal zum Frauenarzt?”

Diese Frage wird von Müttern, aber auch von den Mädchen selbst immer häufiger gestellt. Sie impliziert eine Reglementierung dieses Termins - davon kann aber keine Rede sein! Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie beantwortet die Frage und verbindet damit Empfehlungen für das Vorgehen der Kolleginnen und Kollegen bei jungen Mädchen, die sie erstmals konsultieren.

  1. Ein Mädchen braucht unabhängig vom Lebensalter ärztlichen Rat, wenn es Beschwerden oder Symptome hat, die mit einer Erkrankung der weiblichen Geschlechtsorgane zu tun haben könnten. Gynäkologische Probleme können jederzeit auftreten, nicht nur in der reproduktiven Phase. Probleme können aber auch bei Fehlbildungen entstehen und sich im Kindesalter und im Jugendalter, vor oder nach der Kohabitarche manifestieren. Den Beobachtungen des Kinderarztes bei den Vorsorgeuntersuchungen kommt große Bedeutung zu.
     
  2. Die in der frauenärztlichen Praxis zu Gebote stehenden diagnostischen Maßnahmen müssen bei Kindern und Jugendlichen flexibel eingesetzt werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Konsultation vorsorglich erfolgt. Wenn das Mädchen z. B. irritiert ist durch die pubertären Veränderungen und wissen möchte, ob seine Entwicklung regelrecht verläuft, sind zunächst lediglich Beratung und Inspektion, gegebenenfalls noch eine transabdominale Ultraschalluntersuchung angezeigt. Eine manuelle oder Speculum-Untersuchung der inneren Genitalorgane gehört nicht dazu.
     
  3. Wegen des vergleichsweise frühen Eintritts der Menarche und damit der Fruchtbarkeit zu einem Zeitpunkt, wo noch kein Kinderwunsch besteht bzw. eine Schwangerschaft problematisch wäre, müssen vor Aufnahme des Geschlechtsverkehrs Aufklärungsgespräche stattfinden. Insbesondere die Kontrazeptionsberatung und die Empfehlung von Maßnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten sind ärztliche Aufgabe.

Empfehlung für die Gesundheitsberatung junger Mädchen

Eine eingehende Anamnese
unter Einbeziehung der Familienanamnese ist zu erheben. Sie soll nicht nur durchgemachte Krankheiten registrieren, sondern sich an der Lebenswelt der Jugendlichen orientieren. Zur Sozialanamnese gehören indirekte Fragen, die konkret auf Erfahrungen und Erlebnisse abzielen, z. B. wie vergleicht das Mädchen seinen Entwicklungsstand mit Gleichaltrigen? Wie kommt sie zurecht mit Eltern, Lehrern, Mitschülern? Sind Tabakwaren, Alkohol, Drogen leicht zugänglich?

Die diagnostischen Maßnahmen
umfassen die Bestimmung der TANNER-Stadien und des Body-Mass-Index. Eventuell kann eine Ultraschalluntersuchung eingesetzt werden, die außer ihrer diagnostischen Funktion dem Mädchen einen visuellen Eindruck vom Körperinneren vermittelt. Der Einsatz von weiteren Untersuchungsverfahren ist im Rahmen der Vorsorge kontraproduktiv. Um das Schamgefühl sehr junger Mädchen zu respektieren, kann bei Beschwerdefreiheit auf die Inspektion des Genitale verzichtet bzw. diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das ist insbesondere dann möglich, wenn der Normalzustand des Genitale bereits bei kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert wurde.

Die Beratung
umfasst die persönliche Hygiene im allgemeinen und die Menstruationshygiene im besonderen; die Möglichkeiten der Kontrazeption; die gesunde Lebensführung; evtl. die sexuelle Orientierung; den Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten im Hinblick auf Erhalt der Fertilität; schließlich den Impfschutz (Röteln, Hepatitis B).

Das Gespräch
ist die zentrale Maßnahme. Das Mädchen muss Zeit und Gelegenheit haben - und es muss dazu ermutigt werden! -, seine Fragen im Hinblick auf die körperliche Entwicklung u. a. vorzubringen. Alle Fragen müssen beantwortet werden, und zwar so, dass das Mädchen es versteht. Nur auf diese Weise kann sich eine vertrauensvolle Arzt-Patientin-Beziehung entwickeln.


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