Fachwissen

Aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten

Möglichkeiten und Grenzen von Gutachten bei Sexualdelikten

Ein Beitrag von Prof. Dr. phil. Renate Volbert

aus korasion Nr. 3, August 2011

Da es sich bei Strafverfahren wegen Sexualdelikten häufig um „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen handelt, in denen keine Sachbeweise vorliegen, werden in diesen Verfahren zuweilen psychologische Sachverständige hinzugezogen, die ein so genanntes Glaubhaftigkeitsgutachten erstatten sollen. Dabei geht es um die Frage, ob eine spezifische Aussage auf eigenem Erleben basiert oder anders generiert wurde. Da es keine Merkmale gibt, die im Sinne nomologischer Gesetze mit wahren oder unwahren Aussagen verknüpft sind, muss das diagnostische Vorgehen dabei im kontrastierenden Vergleich verschiedener Modelle bestehen, die alternative Erklärungen für die vorhandenen Daten anbieten (Fiedler u. Schmid 1999).

In Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugndlichen werden häufig aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt. Das insbesondere dann, wenn es nur einen Belastungszeugen gibt und „Aussage gegen Aussage“ steht. Durch solch ein Gutachten soll konkret geprüft werden, ob eine infrage stehende Aussage, zum Beispiel eines kindlichen Zeugen, auch anders als durch einen tatsächlichen Erlebnishintergrund zustande gekommen sein kann. Im Wesentlichen geht es dabei um die Abklärung von zwei Gegenhypothesen zur Wahrannahme:

  1. Lügenhypothese: Bei der zu prüfenden Aussage handelt es sich um eine absichtliche Falschdarstellung.
  2. Suggestionshypothese: Bei der zu prüfenden Aussage handelt es sich um eine subjektiv für wahr gehaltene, auf einer vermeintlichen „Erinnerung” basierenden Darstellung, deren Inhalt aber tatsächlich keine Entsprechung in einer vorausgegangenen Realität hat. Derartige Pseudoerinnerungen entwickeln sich in der Regel auf der Basis fremd- und/ oder autosuggestiver Prozesse.

Beide Gegenhypothesen sind jeweils mit unterschiedlichen Voraussetzungen verknüpft. So ist die Annahme einer absichtlichen Falschbezichtigung nur sinnvoll, wenn ein Motiv für eine falsche Darstellung vorliegt, und wenn der Aussagende über ausreichende Täuschungsfähigkeit sowie Wissen über den Tatbestand verfügt, um den es in der Aussage geht. Für die Annahmen einer suggerierten Aussage müssen diese Voraussetzungen dagegen nicht erfüllt sein. Diese Hypothese ist aber nur dann aufrechtzuerhalten, wenn konkret suggestive Bedingungen in der Aussagegeschichte nachzuzeichnen sind. Während die Aussage in beiden Fällen objektiv nicht zutreffend ist, unterscheiden sich die Aussagenden in beiden Konstellationen im Hinblick auf ihren subjektiven Status: Während der lügende Zeuge weiß, dass er täuscht, entspricht der subjektive Status desjenigen, der eine Aussage auf Basis einer Pseudoerinnerung macht, dem eines wahr aussagenden Zeugen.

Wahr versus erfunden

Bei der Unterscheidung zwischen wahren und erfundenen Aussagen steht die inhaltliche Qualität der Aussage im Fokus. Der inhaltsanalytische Ansatz beruht auf der Konzeptualisierung einer Aussage als geistige Leistung. Während es sich bei der Wiedergabe eines tatsächlichen Erlebnisses um eine kognitiv relativ leicht zu bewältigende Aufgabe handelt, stellt es eine schwierige Aufgabe mit hohen Anforderungen an die kognitive Leistungsfähigkeit eines Zeugen dar, eine Aussage über ein komplexes Handlungsgeschehen ohne eigene Wahrnehmungsgrundlage in logisch konsistenter Weise zu erfinden, und über mehrere Befragungen und längere Zeiträume hinweg relativ konstant aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere, weil es nicht nur um die Produktion einer erfundenen Geschichte geht, sondern weil diese im Rahmen einer Befragungssituation produziert und auf Nachfragen ohne zeitliche Verzögerung widerspruchsfrei ergänzt werden muss.

Ein falsch Aussagender muss seine Darstellung also auf Grundlage gespeicherten Allgemeinwissens über ähnliche Situationen - kognitiver Schemata – konstruieren. Ein wahr Aussagender muss seine erlebnisbegründete Aussage lediglich aus dem Gedächtnis rekonstruieren. Kognitive Schemata sind abstrakte Wissensstrukturen, die quasi eine Zusammenfassung der Eigenschaften enthalten, die typischerweise in einem Exemplar des jeweiligen Gegenstandsbereichs vorkommen. Sie enthalten also nicht spezifische, sondern für ein Ereignis typische Informationen. In Schilderungen, die aus vorhandenem Schemawissen konstruiert werden, sind vor allem elementare, direkt zum Handlungsziel hinführende Handlungssequenzen zu erwarten. Dagegen wird es einem Falschaussagenden in Abhängigkeit seiner kognitiven Leistungsfähigkeit mehr oder weniger schwer fallen, Glaubhaftigkeitsmerkmale – wie beispielsweise Komplikationen im Handlungsverlauf, nebensächliche oder ungewöhnliche Details – in seine Aussage zu integrieren.

Ereignisspezifische autobiografische Repräsentationen haben demgegenüber episodischen Charakter und beinhalten bildhaft vorstellbare Informationen über spezifische, nach Raum und Zeit lokalisierbare Ereignisse (zum Beispiel Conway u. Pleydell- Pearce 2000). In Abhängigkeit vom tatsächlichen Erlebnis werden also visuelle, auditive, olfaktorische, räumliche und verbale Informationen gespeichert, die im Einzelfall auch ungewöhnlich oder erwartungswidrig sein können.

Selbstkontrollprozesse: Welche Qualität hat eine Aussage?

Zum anderen wird davon ausgegangen, dass sich wahre und erfundene Aussagen hinsichtlich motivationsbezogener Merkmale unterscheiden lassen, deren Grundlage die strategische Selbstpräsentation bildet. Hierbei wird vorausgesetzt, dass ein falschaussagender Zeuge das Ziel verfolgt, bei seinem Gegenüber einen glaubwürdigen Eindruck zu hinterlassen. Zu diesem Zweck greift der Falschaussagende auf seine Alltagsvorstellungen darüber zurück, welche Verhaltensweisen oder Äußerungen gegen seine Glaubwürdigkeit sprechen könnten, um dieses – seiner Vorstellung nach „verräterische” Verhalten – zu vermeiden.

Es wird daher davon ausgegangen, dass Merkmale, die dem Alltagsverständnis entsprechend einer strategischen Selbstpräsentation zuwiderlaufen, nur in geringem Maße in falschen Aussagen zu finden sind. Dazu zählen zum Beispiel spontane Verbesserungen, das Zugeben von Erinnerungslücken oder Selbstbelastungen (vgl. Niehaus 2008). Der Logik dieses Modells folgend fallen erfundene Handlungsschilderungen inhaltlich relativ wenig elaboriert aus, da der lügende Zeuge ein erhebliches Ausmaß seiner kognitiven Kapazität auf kreative Strategien und Selbstkontrollprozesse verwenden muss. Daraus ergibt sich, dass eine erfundene Handlungsschilderung im intraindividuellen Vergleich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine geringere inhaltliche Qualität aufweist als eine erlebnisbegründete Aussage.

Für die Einzelfallbegutachtung ist zu berücksichtigen, dass die inhaltliche Aussageanalyse keine absoluten Ergebnisse im Hinblick auf die Einschätzung der Glaubhaftigkeit einer Schilderung erbringt, sondern lediglich zu einer Einschätzung der Qualität der Aussage führt. Die aussageimmanente und übergreifende Qualität der Aussage wird auf der Basis der individuellen Kompetenzen, Vorerfahrungen, dispositionellen Besonderheiten unter Beachtung der Aussagebereitschaft sowie unter Berücksichtigung der relevanten situativen Bedingungen bewertet. Dieser Qualitätskompetenzvergleich (Steller 2008) ermöglicht eine Schlussfolgerung darüber, ob der Aussagende in der Lage war, die vorliegende Aussage zu erfinden (Volbert u. Steller 2009).

Wahr versus suggeriert

Anders stellt sich die Situation dar, wenn zu prüfen ist, ob es sich um eine suggerierte Aussage handeln könnte. In einer Vielzahl von Untersuchungen wurde gezeigt, dass die Verwendung von suggestiven Methoden zu nicht erlebniskongruenten Schilderungen auch über persönlich bedeutsame und belastende Ereignisse und möglicherweise länger bestehenden Pseudoerinnerungen führen kann. Exemplarisch sei hier auf eine Arbeit von Erdmann (2001) verwiesen: 67 Erstklässler wurden im Abstand von jeweils etwa zwei Wochen zunächst viermal zu einem realen und einem fiktiven persönlich bedeutsamen, negativ getönten Ereignis (zum Beispiel Verletzung, Lausbefall, Tierbiss) befragt. Bei den Befragungen zum fiktiven Ereignis kamen suggestive Techniken zur Anwendung, die dem Ziel dienten, von den Kindern zusammenhängende Schilderungen über das fiktive Ereignis zu erhalten. Zum Zeitpunkt der ersten suggestiven Einflussnahme bejahten 28 Prozent der Kinder das fiktive Ereignis, 69 Prozent verneinten es. Beim vierten Termin zeigte sich ein umgekehrtes Verhältnis mit Verneinung in 20 Prozent und Zustimmung in 76 Prozent.

An einem fünften Termin wurden die Kinder, die bis dahin dem fiktiven Ereignis zugestimmt hatten, von zwei im Hinblick auf den Wahrheitsstatus uninformierten Experten zu den realen und fiktiven Ereignissen befragt. Bis auf ein Kind machten alle Kinder auch unter diesen Bedingungen Angaben zu dem fiktiven Ereignis, auch wenn der Realitätsgehalt der Schilderungen von den Interviewern kritisch hinterfragt wurde. Dabei bestanden die Zustimmungen keineswegs in bloßen Bejahungen, sondern in mehr oder weniger umfang- und detailreichen Schilderungen, die zum großen Teil bereits auf eine offene Erzählaufforderung produziert wurden. Nach einer mehrwöchigen Pause wurde allen Kindern von neuen Interviewern erklärt, dass die früheren Interviewer bei einigen Kindern Fehler gemacht und sie zu Ereignissen befragt hätten, die diese Kinder gar nicht erlebt hätten. Die Kinder wurden gebeten, noch einmal gut nachzudenken, welches der Ereignisse sie erlebt hätten und welches nicht. Gut ein Drittel der Kinder der Gesamtstichprobe bejahte den Realitätsgehalt beim vierten, fünften und sechsten Befragungszeitpunkt, das heißt sowohl bei suggestiver Befragung durch informierte Interviewer als auch bei suggestionsfreier Befragung durch hinsichtlich des Realitätsgehalts uninformierte Experten sowie nach Teilaufklärung durch bis dahin unbeteiligte Interviewer. Bei diesen Kindern ergaben sich demnach ausgesprochen starke Hinweise auf die Entstehung von Pseudoerinnerungen im Sinne einer subjektiven Überzeugung vom Realitätsgehalt des fiktiven Ereignisses. Zwei Kinder gaben sogar in der abschließenden Sitzung an, sich an das fiktive Ereignis besser erinnern zu können als an das reale.

Auch in vielen anderen Studien wurde gezeigt, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene mit der Anwendung suggestiver Techniken dazu gebracht werden können, Ereignisse zu „erinnern“, die tatsächlich gar nicht stattgefunden haben: Kinder berichteten beispielsweise über einen Unfall, bei dem ihr Finger in eine Mausefalle geraten war oder einen Lebensmitteldiebstahl in ihrem Kindergarten. Erwachsene gaben unter anderem an, sie hätten während des Wartens im Auto die Handbremse gelöst und dadurch einen Unfall verursacht oder seien von einem Tier angegriffen worden. Die Zustimmungsrate der Kinder zu den suggerierten Erlebnissen liegt in den vorhandenen Studien zwischen 20 und 80 Prozent, bei den Erwachsenen in der Regel zwischen 15 und 25 Prozent (Erdmann 2001, Loftus 2003).

Empfänglichkeit für Suggestionen

Suggestionseffekte lassen sich weder allein durch eine bestimmte Aktivität des Suggestors noch allein durch einen besonderen Zustand des zu Beeinflussenden erklären. Sie manifestieren sich erst im Zusammenwirken zwischen aktiver und passiver Suggestion, wobei letztere als Empfänglichkeit für Suggestionen zu beschreiben ist, als eine Mangelsituation, die sich aus einer allgemeinen oder momentanen Bedürfnisstruktur ergibt. Dabei kann es sich um affektive Bedürfnisse (Mangel an Liebe, Vertrauen, Sicherheit, Selbstwertgefühl), kognitive Bedürfnisse (Mangel an Erinnerung, Wissen, logischem Denken, Verständnis) oder um strukturelle Bedürfnisse (ungenügende Klarheit der Situation) handeln (Gheorghiu 1989).

In der forensischen Praxis können sich Formen der Empfänglichkeit sehr unterschiedlich darstellen, möglich sind beispielsweise die folgenden Varianten:

  • Bei der Induktion von komplexen Erinnerungen durch Dritte bildet die Annahme des Befragenden, ein bestimmtes Ereignis sei sicher passiert, häufig den Ausgangspunkt für die suggestive Empfänglichkeit. Beispielsweise basiert die Annahme, ein Kind sei sexuell missbraucht worden, ohne dass das Kind bis dahin eine entsprechende Äußerung gemacht hat, meist auf der einseitigen Interpretation unspezifischer Verhaltensweisen (wie Auffälligkeiten im Verhalten und Erleben, psychosomatische Störungen). Vor dem Hintergrund dieser Überzeugungen werden dann Befragungen mit suggestiven Techniken durchgeführt, in der Annahme, man würde dem Kind auf diese Weise den Bericht über den als sicher erachteten Missbrauch erleichtern. Die zentrale suggestionsfördernde Bedingung ist dabei die Befragervoreinstellung, die gekennzeichnet ist durch a priori Annahmen darüber, dass bestimmte, eigentlich erst zu erfragende Sachverhalte, tatsächlich passiert sind. Auf Basis dieser Voreinstellung werden der Ausgangshypothese widersprechende Informationen nicht akzeptiert und Befragungen weiter fortgesetzt, bis erwartungskonforme Angaben erfolgen, die im weiteren Verlauf verstärkt werden.
  • Autosuggestive Prozesse haben ihren Ausgangspunkt häufig auch in einem schlechten psychischen Befinden des Betroffenen. Oft besteht das Bedürfnis, eine Erklärung für die eigenen Beschwerden zu finden. Vermeintliche Erklärungen, bei denen erkennbare äußere Umstände oder sogar schuldige Dritte zu identifizieren sind, wie das bei einem sexuellen Missbrauch der Fall ist, können in dieser Situation der Unsicherheit erleichternd wirken (vgl. Stoffels 2004). Solche Verläufe findet man vor allem bei älteren Jugendlichen und Erwachsenen. Aus Praxisfällen, in denen Psychotherapeuten wegen der Induktion von Pseudoerinnerungen gerichtlich belangt wurden, ist allerdings auch bekannt, dass solche vermeintlichen Erklärungen teilweise massiv von außen an die Patienten und Patientinnen herangetragen wurden (vgl. Volbert 2004).

Plausibilitätsschwelle

Damit es zu Pseudoerinnerungen kommt, muss es eine plausible Erklärung dafür geben, dass das vermeintliche Ereignis zwischenzeitlich nicht erinnert wurde. Bei jungen Kindern ist diese Plausibilitätschwelle generell schnell überschritten, da es für sie zur Alltagserfahrung gehört, dass ihnen Erwachsene über Erlebnisse berichten, an die sie selbst keine eigene Erinnerung haben. Ältere Kinder oder Jugendliche und Erwachsene gehen dagegen in der Regel davon aus, sie würden sich an autobiografisch relevante Ereignisse erinnern. Für Ereignisse in den ersten Lebensjahren kann die kindliche Amnesie aber auch für diese Personengruppe eine plausible Erklärung darstellen, warum das fragliche Erlebnis zwischenzeitlich nicht erinnert wurde. Eine weitere mögliche Erklärung bietet die Annahme, besonders belastende oder traumatische Erfahrungen würden regelmäßig oder häufig verdrängt oder dissoziiert (vgl. Volbert 2004).

Autosuggestive Verläufe und Quellenverwechslungsfehler

Aktivitäten, die jemanden motivieren, intensiv darüber nachzudenken, ob er etwas erlebt habe, es sich bildlich vorzustellen sowie intensive, wiederholte Befragungen fördern die Konstruktion einer visuellen und narrativen Repräsentation. Bei autosuggestiven Verläufen sind unterschiedliche Beschäftigungen mit der relevanten Thematik (Internetforen, Filme, Bücher, Selbsthilfegruppen) von Bedeutung. Fremdsuggestive Prozesse sind beispielsweise gekennzeichnet durch direkte inhaltliche Vorgaben sowie durch Vorgaben unspezifischer Informationen, die bestimmte Schlussfolgerungen nahe legen; Aufforderungen zu Spekulationen und Imaginationen des fraglichen Geschehens; Verstärkungen erwünschter oder erwartungskonformer Antworten; Konformitätsdruck; wiederholte Befragungen und wiederholte Fragen zu bereits beantworteten Sachverhalten, Befragungen durch mehrere Personen mit ähnlicher Voreinstellung; soziale Isolierung von Personen mit anderer Auffassung (Volbert 2003).

Nach einer solchen sehr intensiven Beschäftigung mit dem fraglichen Ereignis ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass besonders lebhafte mentale Repräsentationen entstehen, und das fragliche Ereignis schnell abgerufen werden kann. Abrufflüssigkeit, Vertrautheit und Lebhaftigkeit sind gleichzeitig aber auch wichtige Kriterien, um eine Repräsentation für eine Erinnerung an etwas Erlebtes zu halten. Solche Quellenverwechslungsfehler können zudem durch äußere Faktoren begünstigt werden, beispielsweise wenn eine über die Quelle der mentalen Repräsentation unsichere Person durch andere in der Auffassung unterstützt wird, jedes auftauchende mentale Bild sei als Erinnerung zu bewerten.

Anders als bei der Unterscheidung zwischen erlebnisbasierten und erfundenen Schilderungen liegen keine empirischen Belege dafür vor, dass die inhaltlichen Qualitätsmerkmale zur Differenzierung von erlebnisbasierten und suggerierten Aussagen geeignet sind. Dies erstaunt auch nicht, da sich Unterschiede zwischen wahren und erfundenen Aussagen, wie oben ausgeführt, gerade deswegen ergeben, weil ein lügender Zeuge um seine Täuschung weiß und diese zu verheimlichen versucht sowie außerdem aktiv eine falsche Aussage konstruieren muss. Beide Bedingungen sind bei einem suggestiv beeinflussten Zeugen nicht gegeben. Sind also gravierende suggestive Bedingungen im Vorfeld der Aussage festgestellt worden, ist die Aussage mit Hilfe der kriterienorientierten Inhaltsanalyse nicht mehr zu substantiieren. Umgekehrt lassen sich allerdings zuweilen Elemente in einer Aussage oder in der Aussagegeschichte finden, die nicht mit entwicklungs- oder gedächtnispsychologischen Erkenntnissen zu vereinbaren sind und daher konkret auf Suggestionseffekte verweisen (Steller 1998).

Fazit für die Praxis

In vielen Fällen von sexuellen Übergriffen auf Kinder findet kein Geschlechtsverkehr und damit keine unmittelbare körperliche Gewaltanwendung statt. Betroffene Kinder sind meist körperlich unversehrt. Fehlen Sachbeweise beziehungsweise sind durch eine ärztliche Untersuchung keine eindeutigen Beweise für sexuellen Missbrauch zu bekommen, ist allein die Aussage des Kindes entscheidend. Bei Strafverfahren wegen Sexualdelikten handelt es sich häufig um Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht. Im Rahmen der Glaubhaftigkeitsbegutachtung werden vom Sachverständigen Gegenannahmen zur Wahrannahme geprüft. Können alle Gegenhypothesen zurückgewiesen werden, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine erlebnisbasierte Aussage handelt.

Literaturhinweis: Literaturliste auf Anfrage erhältlich unter
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Prof. Dr. phil. Renate Volbert
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